, Hofmänner Ruedi

Stellungnahme des KSR-SG zur Besuchsregelung in Betagten- und Pflegeheimen

Der KSR-SG hat in einer an die Medienschaffenden des Kantons abgegebenen Mitteilung Stellung genommen zum 3-Phasenmodell des Kantons St. Gallen. Hier der Wortlaut:

  1. Der KSR-SG nimmt gerne zur Kenntnis, dass von den zuständigen kantonalen Behörden und den Heimleitungen trotz der steigenden Ansteckungen mit Covid-19 ein generelles Besuchsverbot nicht in Betracht gezogen wird. Damit wird von allzu rigiden Isolationsmassnahmen, welche die psychische und soziale Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefährden, abgesehen.
  2. Die dramatische Situation in einigen Einrichtungen verlangt aber wirksame Schutzmassnahmen. Wir erwarten, dass jede Betagten- und Pflegeinstitution situationsgerecht die jeweils erforderlichen Schutzkonzepte vor Ort für alle Beteiligten (Bewohnende, Betreuende, An- und Zugehörige) konsequent, aber mit Augenmass und Empathie umsetzt. 
  3. In diesem Sinne begrüsst der KSR-SG das 3-Phasenmodell des Kantons St. Gallen, welches das Amt für Soziales zusammen mit Curaviva und der geriatrischen Klinik ausgearbeitet hat.
  4. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Seniorenrat fordert der KSR-SG   «genügend Schnelltests in den Alters- und Pflegeheimen, damit rasch erkannt wird, wie die Situation im Heim ist und die entsprechenden moderaten Massnahmen zwischen Gesundheitsschutz und Eigenverantwortung umgesetzt werden können.»
  5. Der KSR-SG erwartet von den Leitungen der Betagten- und Pflegeheime eine klare Kommunikation der jeweils geltenden Schutzmassnahmen nach innen (Bewohnende, Angestellte) und nach aussen (An- und Zugehörige und die breite Öffentlichkeit). Die Informationen sind laufend der jeweiligen Lage anzupassen und für Interessierte leicht zugänglich zu machen.
  6. Der KSR-SG dankt den Mitarbeitenden in den Betagten- und Pflegeheimen für ihren unermesslichen Einsatz zum Wohle aller.