, Hofmänner Ruedi
Stellungnahme des KSR-SG zur Besuchsregelung in Betagten- und Pflegeheimen
- Der KSR-SG nimmt gerne zur Kenntnis, dass von den zuständigen kantonalen Behörden und den Heimleitungen trotz der steigenden Ansteckungen mit Covid-19 ein generelles Besuchsverbot nicht in Betracht gezogen wird. Damit wird von allzu rigiden Isolationsmassnahmen, welche die psychische und soziale Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefährden, abgesehen.
- Die dramatische Situation in einigen Einrichtungen verlangt aber wirksame Schutzmassnahmen. Wir erwarten, dass jede Betagten- und Pflegeinstitution situationsgerecht die jeweils erforderlichen Schutzkonzepte vor Ort für alle Beteiligten (Bewohnende, Betreuende, An- und Zugehörige) konsequent, aber mit Augenmass und Empathie umsetzt.
- In diesem Sinne begrüsst der KSR-SG das 3-Phasenmodell des Kantons St. Gallen, welches das Amt für Soziales zusammen mit Curaviva und der geriatrischen Klinik ausgearbeitet hat.
- Gemeinsam mit dem Schweizerischen Seniorenrat fordert der KSR-SG «genügend Schnelltests in den Alters- und Pflegeheimen, damit rasch erkannt wird, wie die Situation im Heim ist und die entsprechenden moderaten Massnahmen zwischen Gesundheitsschutz und Eigenverantwortung umgesetzt werden können.»
- Der KSR-SG erwartet von den Leitungen der Betagten- und Pflegeheime eine klare Kommunikation der jeweils geltenden Schutzmassnahmen nach innen (Bewohnende, Angestellte) und nach aussen (An- und Zugehörige und die breite Öffentlichkeit). Die Informationen sind laufend der jeweiligen Lage anzupassen und für Interessierte leicht zugänglich zu machen.
- Der KSR-SG dankt den Mitarbeitenden in den Betagten- und Pflegeheimen für ihren unermesslichen Einsatz zum Wohle aller.