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Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage „V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz“
Der KSR-SG beschränkte sich dabei auf die Ziffern 6 bis 8, die vornehmlich ältere Menschen betreffen:
1. die stationären Einrichtungen für Betagte und Sterbehospiz-Einrichtungen
2. Einrichtungen des betreuten Wohnens .
Der KSR-SG begrüsst die Aufnahme der Sterbehospiz-Einrichtungen als vom Kanton zu förderndes Angebot im Rahmen der stationären Einrichtungen für Betagte.
Ferner ist der KSR-SG der Auffassung, dass das betreute Wohnen zu unterstützen ist.
Der KSR-SG ist überzeugt, dass die vorgesehene Erweiterung der Angebote für Betagte im Sinne der Seniorinnen und Senioren ist und die Mehrkosten beim betreuten Wohnen durch Einsparungen beim späteren Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim aufgefangen werden.