VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz, Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Vernehmlassung zum VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz.
Wir begrüssen es, dass die Lücken in der Finanzierung und im Angebot der spezialisierten Langzeitpflege von betagten und behinderten Menschen besser geregelt werden sollen.
Wir finden es sachgerecht, dass der Kanton zuständig ist für Bedarfsanalyse, Angebotsgestaltung und die Zusatzfinanzierung der Langzeitzeitpflege im Bereich der Gerontopsychiatrie, der spezialisierten Palliativpflege, der Schwerst- und komplexen Pflege.
Wir sind auch der Meinung, dass Palliativpflege und Hospize nicht über Spendengelder finanziert werden sollten, u.a. auch um Druck von den Leistungserbringenden zu nehmen, damit sie sich wieder vermehrt ihren spezifischen Arbeiten am Menschen widmen können.
Wir schätzen es, dass der Kanton im Interesse einheitlicher Standards zusätzliche Qualitätsanforderungen festlegt und diese auch überprüft.
Für uns ist es aber nicht nachvollziehbar, warum im Zuge der Neuregelungen Demenzpflege- und betreuung nicht auch in die Zuständigkeit des Kantons überführt wird und damit als spezialisierte Langzeitpflege behandelt und finanziert wird. Menschen mit Demenz werden häufig bis an die Grenzen der Belastbarkeit im Familienverband betreut und erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Krankheit in eine Pflegeeinrichtung gebracht. Die Pflege ist dann personal- und ressourcenintensiv und gehört zur spezialisierten Pflege.
In einem nächsten Schritt muss die Finanzierung der ambulanten Betreuung dringend besser geregelt werden. Im Bericht, Seite 7, steht richtig: « Mit dem Ausbau ambulanter Strukturen kann auch die Anzahl sozial bedingter Eintritte in Betagten- und Pflegeeinrichtungen künftig gesenkt werden…… Dort, wo es Angebotsalternativen gibt, die den Betagten- und Pflegeheimen vorgelagert sind, finden diese Eintritte seltener statt. Dies führt dazu, dass in den Betagten- und Pflegeheimen weniger Bewohnende mit einem geringen Unterstützungsbedarf leben werden, was kostendämpfend wirkt.»
Für viele RentnerInnen ist die Beanspruchung von Betreuungs- und Haushalthilfe-Leistungen eine grosse finanzielle Belastung, die oft zu früh zum Eintritt in ein Pflegeheim führt mit Übertragung von Kosten zulasten der Gemeinden.
Damit An- und Zugehörige ihre Betreuungsarbeit für Betagte und Behinderte möglichst lange machen können, braucht es bezahlbare Entlastungsmöglichkeiten, wie z.B. Tagesstrukturen in Heimen und spezialisierten Einrichtungen.
Um dem grössten Wunsch von betagten und behinderten Menschen nach Selbstbestimmung und dem Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung gerecht zu werden und Kosten zu sparen, müssen bezahlbare ambulante Betreuungsleistungen ausgebaut werden.
Im Namen des Kantonalen Seniorenrates St. Gallen
Theres Germann und Beat Steiger (Co-Präsidium)